10:00 Uhr: VG Berlin – Mündliche Verhandlung „Presserechtliche Auskunft über Begnadigungen durch den Bundespräsidenten“

Der Kläger begehrt vom Bundespräsidialamt Auskunft zu sämtlichen Begnadigungen durch den Bundespräsidenten in den Jahren 2004 bis 2021 durch Zurverfügungstellung einer Übersicht zu Einzelheiten dieser Entscheidungen. Die Beklagte lehnt die Auskunftserteilung ab und verweist insbesondere darauf, dass der Bundespräsident bei der Ausübung seines Begnadigungsrechts nicht als Verwaltungsbehörde, sondern als Verfassungsorgan tätig werde. Zudem sei eine solche Übersicht nicht vorhanden und damit keine verfügbare Information. Schließlich stünden einer Auskunftserteilung die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen im Hinblick auf ihre personenbezogenen Daten entgegen. Der Kläger sieht sich durch die Ablehnung in seinen Grundrechten verletzt und beruft sich vorrangig auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes.

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