Am 1. Januar 2023 tritt bundesweit die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Die bayerische Staatsregierung wird mit dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Reform im Landesrecht schaffen, insbesondere für die Vorgaben des neu geschaffenen Betreuungsorganisationsgesetzes. Der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Die Reform ist eine gute Nachricht für 1,3 Millionen Deutsche, die unter rechtlicher Betreuung stehen. Sie rückt Wunsch und Willen der Betroffenen noch stärker in den Mittelpunkt. Bayern hat sich seit Jahren für Verbesserungen eingesetzt. Viele unserer Vorschläge wurden aufgegriffen. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Modernisierung in Bayern umsetzen und für weitere Verbesserungen sorgen.“

Was ist geplant?

Der bayerische Gesetzentwurf sieht folgende Maßnahmen für eine Umsetzung der Reform vor:

  • Niederschwelliges Hilfsangebot für Betroffene: Durch das neue Betreuungsorganisationsgesetz wird die sogenannte erweiterte Unterstützung eingeführt. Eisenreich: „Dabei handelt es sich um ein neuartiges Hilfsangebot, mit dem die Anordnung einer rechtlichen Betreuung vermieden werden soll. In enger Zusammenarbeit mit kommunalen Spitzenverbänden erproben wir die erweiterte Unterstützung im gerichtlichen Verfahren in Modellprojekten an bis zu 13 Betreuungsstellen. Bei einer anschließenden flächendeckenden Einführung können alle bayerischen Betreuungsstellen von den Ergebnissen der Modellprojekte profitieren.“
  • Qualitäts-TÜV für die rechtliche Betreuung: Ab dem ersten Januar kommenden Jahres müssen sich Berufsbetreuer bei den Betreuungsstellen registrieren lassen. Dabei müssen sie ihre Sachkunde nachweisen, z. B. durch die Absolvierung von anerkannten Lehrgängen oder Studiengängen. Eisenreich: „Wir schaffen die dafür erforderliche neue Zertifizierungsstelle für die Anerkennung von Lehrgängen oder Studiengängen für Berufsbetreuerinnen und -betreuer.“
  • Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Betreuungsvereine: Durch die bundesgesetzlichen Vorgaben haben die in Bayern anerkannten Betreuungsvereine einen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales übernimmt die nähere Ausgestaltung in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.

Darüber hinaus fördert der Freistaat durch eine landesrechtliche Änderung die ehrenamtliche Betreuung:

  • Ab dem ersten Januar kommenden Jahres sind ehrenamtliche Betreuer verpflichtet, vor Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis zum Nachweis ihrer persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit vorzulegen. Eisenreich: „Wir ermöglichen, dass ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer die Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis gebührenfrei erhalten. Dies sind wir unseren ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern als Anerkennung für ihren unschätzbaren Einsatz schuldig. Besonders freut mich, dass auf Anregung Bayerns sämtliche Länder planen, ihre ehrenamtlichen Betreuer in gleicher Weise zu unterstützen.“

Eisenreich: „Ich möchte mich bei allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit bedanken. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Situation für betreute Menschen zu verbessern. Besonders danke ich allen, die im sensiblen Bereich der Betreuung arbeiten. Ihr Engagement verdient unsere höchste Anerkennung.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 18. Oktober 2022

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