Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat am heutigen Mittwoch (19. Oktober 2022) das Amtsgericht Stuttgart besucht, an dem 1982 das automatisierte Mahnverfahren als bundesweit erstes Pilotprojekt in Betrieb genommen wurde. Anlässlich dieses vierzigjährigen Jubiläums würdigte sie zusammen mit dem Präsidenten des Amtsgerichts Stuttgart Hans-Peter Rumler im Rahmen einer kleinen Feierstunde das automatisierte Mahnverfahren – nicht nur als effizientes Verfahren zur vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen, sondern auch als Grundstein der Digitalisierung der Justiz.

Justizministerin Gentges dankte den langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und sagte: „Die Digitalisierung der baden-württembergischen Justiz begann vor vierzig Jahren hier am Amtsgericht Stuttgart. Sie umfasst heute den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte und wird sich in Zukunft in intelligenten Assistenzsystemen fortsetzen. 1982 erfolgte die erste umfassende Automatisierung eines zivilprozessualen Verfahrens in einer Zeit, als die Computer 8 Kilobyte Hauptspeicher hatten. Manche Kaffeemaschine kann heute mehr. Das Mahnverfahren – stets erneuert – wurde ein Erfolgsmodell.“

Die Automatisierung des Mahnverfahrens, das sich besonders für unstreitige Geldforderungen eignet, war 1982 die Antwort auf die vielen Mahnanträge, die bis dato manuell zu bearbeiten waren. Der damalige Justizminister Hans Eyrich gab damals bekannt, dass die Hilfe des Computers nötig geworden sei, weil sich das Mahnverfahren zu einem Massenproblem entwickelt habe. Eyrich sagte: „Der Computer macht es möglich, schon am Tag nach dem Antrag den Mahnbescheid zur Post zu geben.“ 

Vor diesem Hintergrund würdigte Präsident des Amtsgerichts Hans-Peter Rumler das Mahnverfahren als ein zuverlässiges und wichtiges Verfahren für Bürgerinnen und Bürger wie auch die Wirtschaft: „Für die rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürger bedeutet das automatisierte Mahnverfahren einen einfachen, schnellen und niedrigschwelligen Zugang zum Gericht – und damit zum Recht. Es ist ureigene Aufgabe des Rechtsstaates, für eine effiziente Durchsetzung des Rechts zu sorgen. Das Amtsgericht Stuttgart leistet in diesem Punkt seit vierzig Jahren einen überaus wichtigen Beitrag.“

Insgesamt sind es rund 30 Millionen Mahnverfahren, die das Amtsgericht Stuttgart seit 1982 automatisiert erledigt hat. Es ergingen über 20 Millionen Vollstreckungsbescheide. Dabei liegt vom Antrag auf Erlass des Mahnbescheids bis zum Erlass des Vollstreckungsbescheids eine durchschnittliche Verfahrensdauer von nur 42 Tagen.

Hintergrundinformationen:

Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, Geldforderungen für eine Vollstreckung einfach, kostengünstig und schnell titulieren zu lassen. Für Antragsteller, die ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, werden die Mahnsachen grundsätzlich ausschließlich vom Amtsgericht Stuttgart als zentralem Mahngericht im automatisierten Verfahren bearbeitet. 1982 ging das Mahnverfahren am Amtsgericht Stuttgart als das erste Mahngericht Deutschlands in Betrieb. 

Quelle: Justizministerium Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 19. Oktober 2022

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