Durch Beschluss vom 17. Oktober 2022 hat die 24. Große Strafkammer – Wirtschaftsstrafkammer – des Landgerichts Frankfurt am Main unter teilweiser Zulassung der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 25. Mai 2022 das Hauptverfahren gegen einen Beamten des höheren Justizdienstes sowie einen weiteren Angeklagten wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Bestechung und Subventionsbetrugs (Angeklagter A.) sowie der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit und der Hinterziehung von Umsatz- und Einkommenssteuern sowie des Solidaritätszuschlags (Angeklagter B.) eröffnet.


Soweit dem Angeklagten B. darüber hinaus noch im Rahmen der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft
Frankfurt am Main vom 25. Mai 2022 der Vorwurf der Untreue gemacht wird, wurde das Verfahren durch obigen Beschluss abgetrennt. Die diesbezügliche teilweise Abtrennung des Verfahrens war erforderlich, weil die Kammer durch einen weiteren Beschluss vom 17. Oktober 2022 gemäß § 202 StPO die Durchführung ergänzender Beweiserhebungen angeordnet hat.


Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung sind bislang noch nicht festgesetzt worden.

Quelle: Landgericht Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 20. Oktober 2022

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