Die sächsische Justiz startete das »Mentorinnenprogramm« für Richterinnen und Staatsanwältinnen. Das Programm soll Richterinnen und Staatsanwältinnen die Möglichkeit eröffnen, sich mit weiblichen Führungskräften der sächsischen Justiz über die Tätigkeiten und Aufgabengebiete einer Führungskraft und den damit verbundenen Themen und Fragestellungen im Rahmen eines Mentoring-Verhältnisses auszutauschen. Zur Auftaktveranstaltung in der Tagungsstätte Hotel Schloss Schweinsburg bei Zwickau trafen sich 32 Teilnehmerinnen des Pilotdurchganges: jeweils 16 Mentorinnen und Mentees.

Staatssekretär und Amtschef Mathias Weilandt: »Wir brauchen in Sachsens Justiz mehr Frauen in führenden Positionen und wir tun etwas dafür. Ich freue mich, dass sich der Frauenanteil in den verschiedenen Justizberufen in den letzten Jahren insgesamt positiv entwickelt hat. An diese positive Entwicklung wollen wir anknüpfen und im nächsten Schritt den Frauenanteil in Führungspositionen in Sachsens Justiz weiter erhöhen. Unser Mentorinnenprogramm ist ein weiterer Baustein, der Frauen dabei unterstützen wird, in der sächsischen Justiz aufzusteigen. Es bietet den Teilnehmerinnen die Möglichkeit, im direkten Austausch wertvolle Anregungen und Erkenntnisse zu gewinnen. Wir möchten auf der Grundlage dieses Pilotprojektes zu einer Verstetigung des Mentoringansatzes in der sächsischen Justiz zu kommen.«

Das Programm insgesamt ist auf die Dauer eines Jahres angelegt. Während dieses Zeitraums bestimmt das jeweilige Team aus Mentee und Mentorin nach interner Absprache Häufigkeit und inhaltliche Ausgestaltung ihres persönlichen Austausches. Mit dem Programm sollen weibliche Führungskräfte gewonnen und gefördert werden.

Hintergrund:

In der sächsischen Justiz sind derzeit insgesamt 1.514 Beamtinnen und Beamten in der sog. R-Besoldung (Besoldung für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) tätig; davon sind insgesamt 720 Personen weiblich (47,56%). Im Eingangsamt (R1- bspw. Richterinnen und Richter am Amtsgericht/Verwaltungsgericht/Sozialgericht/Arbeitsgericht und Landgericht sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) sind 1.075 Personen tätig, davon sind 564 weiblich (52,47%). Im Beförderungsamt R2 befinden sich insgesamt 303 Personen, wobei 112 davon (39,3 %) weiblich sind, in der Besoldungsstufe R3 insgesamt 50 Personen, davon sind 16 (32 %) weiblich.

Ämter, die mit Verwaltungs- und Führungsaufgaben verbunden sind, finden sich ab den Besoldungsstufen R2 und R3, wobei die Einordnung im Einzelfall insbesondere von der Größe der Behörde abhängt.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Pressemitteilung vom 20. Oktober 2022

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