„Die Informationen von Justizminister Marco Buschmann zu seinem Entwurf für ein Quick-Freeze-Verfahren bestätigen leider, dass die Möglichkeiten einer effektiven Strafverfolgung nicht genutzt werden sollen. Der Bundesjustizminister bleibt seiner Linie damit treu. Es wäre dringend geboten gewesen, zunächst einen Konsens in der Bundesregierung herbeizuführen. Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte sich bereits grundlegend anders positioniert. Die Kakophonie der Bundesregierung in dieser Frage ist eine Hypothek für die Sicherheit unseres Landes“, erklärte Justizminister Prof. Dr. Roman Poseck heute in Wiesbaden anlässlich der Übermittlung eines Entwurfs für ein Quick-Freeze-Verfahren durch den Bundesjustizminister an die anderen Ressorts der Bundesregierung. 

„Die Bundesregierung sollte schnellstmöglich einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, der die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für eine verfassungskonforme Anwendung der Vorratsdatenspeicherung umsetzt. Der EuGH hat diese ausdrücklich mit dem Urteil vom 20. September 2022 für den Bereich des Kindesmissbrauchs eröffnet. Wir sind es den Opfern dieser schrecklichen Verbrechen schuldig, alle verfassungsrechtlich zulässigen Möglichkeiten der Strafverfolgung zur Anwendung zu bringen. Die Stellungnahmen der Praktikerinnen und Praktiker – vom BKA-Präsidenten bis zu den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten – belegen, dass die Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung dieser schweren Form der Kriminalität unerlässlich ist. Andere Spuren sind häufig nicht vorhanden. Das Quick-Freeze-Verfahren ist kein adäquater Ersatz. Auch das haben die Praktikerinnen und Praktiker glasklar benannt. Das Einfrieren findet erst bei Vorliegen eines Straftatverdachts statt. Dieser Zeitpunkt ist für eine effektive Strafverfolgung aber in der Regel zu spät, weil die Daten nicht mehr vorhanden sind“, führte Roman Poseck weiter aus.

„In diesen Monaten erleben wir, wie verwundbar unser Staat und unsere kritische Infrastruktur sind. Auch bei terroristischen Taten dürfen wir keine verfassungsrechtlich zulässigen Möglichkeiten der Strafverfolgung aufgeben. Die Sicherheit unseres Landes muss hier an erster Stelle stehen; sie darf nicht hinter den Datenschutz zurücktreten. Die Zeiten sind zu ernst, als dass wir uns die alten ideologischen Grabenkämpfe an dieser Stelle leisten können. Aus gutem Grund hat der EuGH die Vorratsdatenspeicherung auch für die Bekämpfung des Terrorismus zugelassen. Die Bundesregierung muss den Entwurf von Justizminister Marco Buschmann für ein Quick-Freeze-Verfahren stoppen. Die Vorschläge sind kein ‚ausgewogener Ausgleich‘ unterschiedlicher Interessen, sondern eine unnötige und gefährliche Beschränkung effektiver Strafverfolgung“, sagte Justizminister Roman Poseck abschließend.

Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 25. Oktober 2022

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