Die Änderungen am behördlichen Asylverfahren, die im Rahmen eines Referentenentwurfes vorgeschlagen wurden und eben jene Verfahren beschleunigen sollten, lehnt der Deutsche Anwaltverein (DAV) in einer Stellungnahme überwiegend ab. Sie würden ihrem eigentlichen Ziel nicht gerecht und die Verfahren an vielen Stellen sogar noch weiter verzögern.

„Die Rückkehr zum allgemeinen Verwaltungsprozessrecht ist überfällig“, so Rechtsanwältin Gisela Seidler, Vorsitzende des DAV-Ausschusses Migrationsrecht. „Stattdessen soll zusätzliches Sonderrecht für die Asylverfahren geschaffen werden. Dabei werden die meisten der im Entwurf enthaltenen Vorschläge zu einem Zeit- und Qualitätsverlust bei den Verfahren führen.“ Die Verlagerung des Fragerechts der Bevollmächtigten an das Ende der Anhörungen sei für das eigentliche Ziel des Gesetzesentwurfs kontraproduktiv. Auch den verstärkten Einsatz von Videotechnik bewertet der DAV als nicht zielführend.

„Unter dem Vorwand der Verfahrensbeschleunigung enthält der Entwurf außerdem gleich mehrere Versuche, die Rechte der Antragstellenden weiter einzuschränken,“ erläutert die Rechtsanwältin. So soll nach dem Referentenentwurf die Möglichkeit, Anträge als offensichtlich unbegründet ablehnen zu können, erweitert werden. Auf die Prüfung von Abschiebungsverboten bei unzulässigen Folgeanträgen soll beabsichtigt verzichtet werden können. Das zentrale Verfahrenselement der Anhörung wird entwertet.

Forderungen von Anwaltschaft nicht hinreichend berücksichtigt

Obwohl zahlreiche Stimmen aus Anwaltschaft und Richterschaft Verbesserungen im Berufungszulassungs- und Beschwerderecht forderten, finden sich diese im Entwurf nicht. „Tatsächliche Beschleunigungseffekte sind von diesen Vorschlägen nicht zu erwarten“, so Seidler.

Nur in zwei Punkten sieht der DAV einen positiven Ansatz: „Die geplante Förderung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung und den Wegfall der Regelüberprüfung von Asylbescheiden begrüßen wir.“

Quelle: Deutscher Anwaltverein, Pressemitteilung vom 25. Oktober 2022

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