Das Bundeskabinett hat das Eckpunktepapier zur Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken beschlossen. Das Papier soll Grundlage für einen künftigen Gesetzentwurf sein. Eckpunkt sind die Ergebnisse des bisherigen intensiven Konsultationsprozesses mit Experten und Interessengruppen, sowie der Austausch in verschiedenen Facharbeitsgruppen auf Ressortebene eingeflossen. Nach dem Eckpunktepapier soll Cannabis künftig in lizenzierten Geschäften an Erwachsene zu Genusszwecken abgegeben werden. Damit soll erreicht werden, dass die Cannabisqualität kontrolliert wird und dass keine verunreinigten Substanzen abgegeben werden. Der Jugendschutz soll gewährleistet werden: Cannabis soll ausschließlich an Volljährige abgegeben werden. Der gewerbliche Anbau und Vertrieb von Genusscannabis soll staatlich lizensiert und kontrolliert sein. Der Schwarzmarkt und die organisierte Drogenkriminalität sollen damit eingedämmt werden. Erwerb und Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum sollen zulässig sein, allerdings nur bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm. Auch der private Eigenanbau soll zulässig sein: begrenzt auf 3 Pflanzen für jede volljährige Person. Die Präventionsangebote zu Cannabis sollen ausgeweitet werden. Anstelle einer strafrechtlichen Verfolgung sollen konsumierende Minderjährige zum Beispiel an verbindlichen Präventionsprogrammen teilnehmen. Es soll ein generelles Werbeverbot geben. Die Gesellschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes sollen nach vier Jahren und darüber hinaus evaluiert werden.

Quelle: Bundespressekonferenz vom 26. Oktober 2022

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