Im Mittelpunkt der Plenarsitzung am 28. Oktober 2022 standen die Wahl des Präsidiums und weitere wichtige Personalien für das neue Geschäftsjahr 2022/2023, das am 1. November beginnt. Der Bundesrat wählte Peter Tschentscher einstimmig zu seinem neuen Präsidenten, Bodo Ramelow und Manuela Schwesig zu Vizepräsident bzw. Vizepräsidentin.

Anschließend gab das Plenum grünes Licht für zehn Gesetze aus dem Bundestag, unter anderem zum Heizkostenzuschuss, zur Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger sowie zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung. Zugestimmt haben die Länder auch der Finanzierung eines „Abwehrschirms“ in Höhe von 200 Milliarden Euro, der die Folgen der gestiegenen Gas- und Strompreise abmildern soll.

Dr. Peter Tschentscher neuer Bundesratspräsident

Dr. Peter Tschentscher wird neuer Präsident des Bundesrates: Einstimmig wählte die Länderkammer den Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg am 28. Oktober 2022 zu ihrem Vorsitzenden. Tschentscher tritt sein Amt am 1. November 2022 an.

Präsidium

Er löst Bodo Ramelow ab, der im kommenden Jahr als erster Vizepräsident weiterhin Teil des Präsidiums bleibt. Zur zweiten Vizepräsidentin wurde Manuela Schwesig gewählt, die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Königsteiner Vereinbarung

Die Wahl folgte einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Sie geht auf die so genannte Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950 zurück. Durch die Rotation ist die Besetzung des Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen. Außerdem wahrt die Vereinbarung den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder: Jedes Land hat unabhängig von seiner Größe die Möglichkeit, den Vorsitz im Bundesrat zu übernehmen.

Vorgänger und Nachfolgerin mit im Präsidium

Auch die Wahl der beiden Vizes folgte einer traditionellen Regel: Zum ersten Vizepräsidenten wurde der Präsident des Vorjahres und zur zweiten Vizepräsidentin die designierte Präsidentin des nachfolgenden Geschäftsjahres gewählt.

Grundlage der Wahl ist Artikel 52 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates – gewählt wurde per Aufruf der einzelnen Länder.

Bundesrat stimmt Abwehrschirm gegen hohe Energiepreise zu

Eine Woche nach der Beschlussfassung im Bundestag hat der Bundesrat am 28. Oktober 2022 der Finanzierung eines „Abwehrschirms“ in Höhe von 200 Milliarden Euro zugestimmt, der die Folgen der gestiegenen Gas- und Strompreise abmildern soll.

Finanzierung des Maßnahmenpaketes

Die Bundesregierung hatte am 29. September 2022 Eckpunkte eines solchen wirtschaftlichen Abwehrschirms gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs verkündet. Die Finanzierung wesentlicher geplanter Maßnahmen soll durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds erfolgen. Dafür ist die jetzt beschlossene Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes erforderlich. Das Sondervermögen des Bundes, das zuletzt zur Krisenbewältigung während der Corona-Pandemie aktiviert worden war, schafft für das Jahr 2022 eine Kreditermächtigung für den Fonds in Höhe von 200 Milliarden Euro, um das Maßnahmenpaket in den Jahren 2022 bis 2024 zu finanzieren.

Zu den geplanten Maßnahmen gehören eine „Gaspreisbremse“, eine „Strompreisbremse“ sowie Hilfen für aufgrund der Krise in Schwierigkeiten geratene Unternehmen. Diese Unterstützungsmaßnahmen sollen auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt werden und bis zum 30. Juni 2024 möglich sein.

Ausnahme von der Schuldenbremse beschlossen

Beschlossen hatte der Bundestag flankierend auch ein Überschreiten der Kreditobergrenzen, die die grundgesetzlich verankerte „Schuldenbremse“ eigentlich vorsieht. Zulässig ist ein solcher Beschluss nach dem Grundgesetz in außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen.

Ausfertigung – Verkündung – Inkrafttreten

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie organisiert das Verfahren zur Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz kann dann wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Bundesrat fordert Austausch zu Fallanalysen in der Jugendhilfe

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, mit den Ländern in den Austausch zu treten, um eine Aufnahme von Fallanalysen als gesetzliche Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in das Achte Buch des Sozialgesetzbuches zu prüfen – eventuell mit vorbehaltenem Landesrecht.
Dies geht aus einer Entschließung hervor, die die Länder in der Plenarsitzung am 28. Oktober 2022 gefasst haben.

Lehren aus Missbrauchsfällen

Hintergrund sind mehrere problematische beziehungsweise fehlgeschlagene Kinderschutzverläufe, die öffentliche Aufmerksamkeit erlangt hatten und bei denen die betroffenen Familien im Kontakt mit der Kinderund Jugendhilfe standen.

Fallanalysen als Standard

In den Ländern und Kommunen seien in deren Folge unterschiedliche Wege von Fallanalysen und Aufarbeitung beschritten worden, um das Geschehen besser zu verstehen und hieraus zu lernen. Diese Prozesse hätten zu der Erkenntnis geführt, dass Fallanalysen bei problematischen Kinderschutzverläufen zu einem Standard der Aufarbeitung werden sollten, um den Kinderschutz zu verbessern und das Vertrauen und die Handlungssicherheit der betroffenen und erschütterten Institutionen wiederherzustellen.

Um aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen zu können, müssen die betroffenen öffentlichen Jugendhilfeträger bestimmten Fachstandards genügende Fallanalysen initiieren können. Insofern verweist der Bundesrat auf die Empfehlungen in den Abschlussberichten der Lügde-Kommission beim Landespräventionsrat Niedersachsen bzw. der Kommission Kinderschutz Baden-Württemberg.

Klärung des Handlungsbedarfs

Der Austausch zwischen Bund und Ländern sollte der Klärung und Konkretisierung gesetzgeberischen Handlungsbedarfs dienen. Dabei gehe es insbesondere um die Notwendigkeit einer gesetzlichen Aufgabenbeschreibung zur Ermöglichung und Sicherstellung einer eines einheitlichen Standards genügenden Fallanalyse, insbesondere im Hinblick auf datenschutzrechtliche Befugnisse.

Außerdem solle gegebenenfalls auch eine Evaluation in Erwägung gezogen werden. Insbesondere solle dabei auch beobachtet werden, ob in der gerichtlichen Praxis Probleme mit der Aussage- oder Aufklärungsbereitschaft der an den Fallanalysen Beteiligten festzustellen sind.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen befasst. Feste Fristen gibt es hierzu nicht.

Zweiter Heizkostenzuschuss kann kommen

Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2022 Änderungen am Heizkostenzuschussgesetz gebilligt, die der Bundestag eine Woche zuvor beschlossen hatte.

Das Gesetz ermöglicht, wegen der im Jahr 2022 zu erwartenden Mehrbelastungen einen zweiten Heizkostenzuschuss an bedürftige Haushalte auszuzahlen, die beim ersten Heizkostenzuschuss noch nicht berücksichtigt werden konnten.

Zuschuss für Wohngeld- und BAföG-Berechtigte

Den Heizkostenzuschuss erhalten der Gesetzesbegründung zufolge alle Haushalte, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Sie bekommen den Zuschuss gestaffelt nach Haushaltsgröße.

Darüber hinaus sollen wie beim ersten Heizkostenzuschuss auch Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen profitieren, wenn die Leistungsberechtigung für mindestens einen Monat im maßgeblichen Zeitraum von 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 bestand. Für sie sieht das Gesetz einen pauschalen Zuschuss vor.

Mehrausgaben von rund 551 Millionen Euro

Der Bundesregierung zufolge betrifft die Maßnahme rund 660.000 wohngeldbeziehende Haushalte, rund 372.000 Geförderte nach dem BAföG, rund 81.000 Geförderte mit Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sowie rund 100.000 Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beziehen.

Insgesamt rechnet der Bund mit Mehrausgaben in Höhe von rund 551 Millionen Euro in den Jahren 2022 und 2023. Die Bundesregierung plant, dass die Zuschüsse noch in diesem Jahr ausgezahlt werden.

Außerdem: Regelung zu Energiekosten von Pflege-Leistungserbringern

Das Gesetz sieht außerdem eine Konkretisierung von Paragrafen 85 Absatz 7 des Elften Buches Sozialgesetzbuch vor. Sie ermöglicht es den Leistungserbringern in der Pflege, zügig Verhandlungen mit den Pflegekassen aufzunehmen, wenn sich die Energiekosten in unvorhergesehenem Ausmaß ändern.

Ausfertigung – Verkündung – Inkrafttreten

Direkt nach der Bundesratssitzung wurde das Gesetz der Bundesregierung zugeleitet. Sie organisiert das Verfahren zur Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz kann dann am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 28. Oktober 2022 grünes Licht für die Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende gegeben, indem er den entsprechenden Gesetzbeschluss aus dem Bundestag gebilligt hat.

Weitere Gruppen einbeziehen

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, welche Personengruppen bislang keinen Einmalbetrag zur Entlastung von den steigenden Energiepreisen erhalten haben und wie diese Personengruppen in weitere Entlastungspakete einbezogen werden könnten.

Was das Gesetz vorsieht: 300 Euro Einmalzahlung

Nach dem Gesetz erhalten Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Diese Pauschale bekommt, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat.

Automatische Auszahlung Anfang Dezember

Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale wird Anfang Dezember 2022 automatisch als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen überwiesen. Sie unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben des Bundes auf rund 6,4 Milliarden Euro.

Außerdem: Anhebung der Obergrenze des Übergangsbereichs

Das Gesetz hebt überdies die Obergrenze für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im so genannten Übergangsbereich, in dem Arbeitnehmende lediglich einen reduzierten Beitragsanteil zahlen müssen, von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat an. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs werden Beschäftigte bei den Sozialversicherungsbeiträgen in einer Größenordnung von rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet. Für die Sozialversicherung insgesamt ergeben sich dadurch ab 2023 allerdings jährliche Mindereinnahmen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Weiteres Verfahren

Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens jetzt wie geplant in Kraft treten – größtenteils am Tag nach der Verkündung; eine Regelung tritt erst am 1. Januar 2023 in Kraft. Die begleitende Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen befasst. Feste Fristen gibt es dazu nicht.

Grünes Licht für Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung

In seiner Plenarsitzung am 28. Oktober 2022 hat der Bundesrat das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschließend gebilligt. Der Bundestag hatte es nur eine Woche zuvor verabschiedet.

Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen

Hintergrund für das Ziel, die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren, ist vor allem, dass für 2023 mit einem Milliardendefizit für die Kassen gerechnet wird und sich die Versicherten im nächsten Jahr auf höhere Zusatzbeiträge einstellen müssen; gerechnet wird derzeit mit 0,3 Prozentpunkten. Zudem soll das Gesetz mit strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung legen.

Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds

Vorgesehen ist insbesondere, dass der Bund im Jahr 2023 einen weiteren Zuschuss an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2 Milliarden Euro zahlt. Nach dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2023 gewährt der Bund für das Jahr 2023 zudem ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds.

Solidarausgleich

Zur Reduzierung der Finanzierungslücke 2023 verteilt das Gesetz die finanziellen Lasten der GKV durch einen kassenübergreifenden Solidarausgleich gleichmäßiger auf die Mitglieder der GKV, indem die Finanzreserven der Krankenkassen, die abzüglich eines Freibetrags von 4 Millionen Euro das 0,2-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe überschreiten, in zwei Stufen anteilig herangezogen werden und den Gesundheitsfonds verstärken. Darüber hinaus soll die gesetzliche Obergrenze für die Finanzreserven der Krankenkassen von aktuell dem 0,8-fachen auf das 0,5-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe sinken.

Verlängerung des Preismoratoriums für Medikamente

Zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben der GKV soll das Preismoratorium bei Arzneimitteln bis Ende 2026 verlängert werden. Diese Maßnahme soll über die Vermeidung von zu erwartenden Preissteigerungen wesentlich zur Stabilisierung der Ausgaben für Arzneimittel in Höhe von mindestens 1,8 Milliarden Euro pro Jahr beitragen. Zudem soll sich der Apothekenabschlag für einen Zeitraum von zwei Jahren auf 2 Euro erhöhen.

Reform der extrabudgetären Vergütung

Die Regelung zur extrabudgetären Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei sogenannten Neupatienten wird – anders als im Regierungsentwurf geplant – nicht abgeschafft, sondern reformiert. Vorgesehen ist ein zielgenaueres Anreizsystem für Vermittlung und schnelle Behandlung von Patienten. Den ursprünglich vorgesehenen Entfall der Vergütung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf kritisiert.

Zügiges Inkrafttreten geplant

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zu Unterzeichnung zugeleitet und kann dann wie geplant zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Einzelne Regelungen treten auch erst am 1. Januar 2022 bzw. am 1. Januar 2023 in Kraft.

Bundesrat fordert mehr Unterstützung für kleine Betriebe

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Unternehmenshilfen zur Bewältigung gestiegener Energiepreiskosten auszuweiten – und dabei insbesondere kleine und mittlere Betriebe wie zum Beispiel Bäckereien einzubeziehen. Am 28. Oktober 2022 fasste er auf Anregung der Stadtstaaten Bremen und Berlin eine entsprechende Entschließung, die sich an die Bundesregierung richtet.

Darin weist der Bundesrat auf einige besonders wichtige Punkte bei der Überarbeitung der laufenden bzw. angekündigten Unterstützungsprogramme hin. Erforderlich sei insbesondere, den Kreis der antragberechtigten Unternehmen im so genannten Energiekostendämpfungsprogramm deutlich auszuweiten.

Weniger Hürden für KMU

Aktuelle Beschränkungen auf Unternehmen, die unter die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen fallen, sollten aufgehoben, formale Hürden in den Anträgen für kleine und mittlere Unternehmen verringert, die Antragsfrist verlängert werden, fordert der Bundesrat.

Handwerk, Handel und Dienstleistung einbeziehen

Die Bundesregierung müsse den Rahmen der EU-Beihilfen voll ausschöpfen. Profitieren sollten künftig zum Beispiel produzierende Betriebe aus dem Backhandwerk, die bislang keine Wirtschaftshilfen nach dem Energiekostendämpfungsprogramm erhalten haben, aber auch Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich, dem Einzelhandel oder dem Gesundheitssektor.

EU-Krisenrahmen verlängern

Auf EU-Ebene soll sich die Bundesregierung für die zeitnahe Verlängerung des bis Ende 2022 befristeten EU-Krisenrahmens bis mindestens zum Ende des nächsten Jahres einsetzen.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Regierungspläne für Bürgergeld – Bundesrat nimmt Stellung

Die Bundesregierung will die Grundsicherung zu einem modernen Bürgergeld fortentwickeln und so die staatliche Unterstützung bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter gestalten. Zu diesem Gesetzentwurf hat sich der Bundesrat am 28. Oktober 2022 geäußert. In ihrer Stellungnahme fordern die Länder die Bundesregierung insbesondere auf, die mit dem Gesetz verbundenen Kostenfolgen zu überprüfen und etwaige Mehrkosten der Länder und Kommunen zu refinanzieren.

Was die Bundesregierung vorhat: Dauerhafte Arbeitsmarktintegration

Nach dem Wunsch der Bundesregierung sollen sich die über 5 Millionen Menschen, die in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können.

Höhere Regelbedarfe

Ziel ist eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration. Außerdem gestaltet der Entwurf die Berechnung der Regelbedarfe neu: Sie sollen künftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst werden. Die Regelbedarfe für das kommende Jahr wurden bereits entsprechend berechnet. Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher.

2 Jahre Karenzzeit

Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, soll in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit gelten: Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Nach der Karenzzeit folgt eine entbürokratisierte Vermögensprüfung.

Auch hieran entzündet sich Kritik der Länder. Mit dieser Regelung würde eine nahezu unbegrenzte Anerkennung auch unangemessener Aufwendungen für Heizung während der zweijährigen Karenzzeit erfolgen, deshalb sollen die Kosten nur für die Unterkunft in tatsächlicher Höhe übernommen werden, fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Freibeträge und Kooperationsplan

Für Bürgergeldbeziehende gelten zudem höhere Freibeträge als bislang. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan abgelöst, den Leistungsberechtigte und Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten. Dieser Plan soll dann als „roter Faden“ im Eingliederungsprozess gelten. Mit Abschluss des Kooperationsplans gilt eine Vertrauenszeit. In diesem Zeitraum wird ganz besonders auf Vertrauen und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt.

Leistungsminderungen weiter möglich

Wer Termine nicht wahrnimmt, muss nach den Plänen der Bundesregierung auch weiterhin mit Sanktionen rechnen – allerdings nur im Wiederholungsfall. Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen dann höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht reduziert. Es gibt keine Leistungsminderung, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen. Die verschärften Sonderregelungen für die unter 25-jährigen Hilfeempfänger entfallen.

Arbeitsmarktzugang Geringqualifizierter

Geringqualifizierte sollen auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt werden, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung soll Leistungsberechtigten helfen, die besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen.

Höhere Freibeträge für Nebenjobs

Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende können künftig mehr ihres selbstverdienten Geldes behalten. Der Freibetrag für Hinzuverdienste soll auf 520 Euro steigen, damit junge Menschen die Erfahrung machen, dass es sich lohnt, einen Schüler- oder Studentenjob aufzunehmen.

Mit der Erhöhung des Freibetrags im Bereich zwischen 520 und 1 000 Euro von 20 auf 30 Prozent des erzielten Erwerbseinkommens steige der Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze.

Bundesrat fordert weitere Schritte

Dies sei nur ein erster Schritt zur Verbesserung der Hinzuverdienstregelungen, monieren die Länder in ihrer Stellungnahme. Es sei insbesondere sicherzustellen, dass ebenso Personen, die Einkommen aus einer Ausbildungsvergütung oder Qualifizierung beziehungsweise Teilqualifizierung erhalten, sowohl von der Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen als auch von der Neuausrichtung bei der Einkommensanrechnung im SGB II profitieren.

Sozialer Arbeitsmarkt

Nach dem Regierungsentwurf sollen die Regelungen zum „Sozialen Arbeitsmarkt“ künftig unbefristet gelten. Deren Ziel ist es, besonders arbeitsmarktfernen Menschen soziale Teilhabe durch längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung zu ermöglichen und Übergänge in ungeförderte Beschäftigung zu erreichen. Bislang sollte die Regelung am 31. Dezember 2024 auslaufen.

Nächste Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Anschließend kommt das Gesetz noch einmal abschließend in den Bundesrat. Es bedarf seiner Zustimmung, um in Kraft treten zu können.

Bundesrat stimmt Abwehrschirm gegen hohe Energiepreise zu

Der Bundesrat unterstützt die Pläne der Bunderegierung, Familien durch Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen zu entlasten. In seiner Stellungnahme zum geplanten Inflationsausgleichsgesetz fordert er jedoch weitere Maßnahmen, um zielgerichtet kinderreiche sowie arme oder armutsgefährdete Familien zu erreichen und sozial zu unterstützen – zum Beispiel durch Schulsozialarbeit, Mobile Jugendarbeit und Streetwork. Hierfür könnten bewährte Programme aus der Corona-Zeit schnelle Hilfe in der Fläche leisten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Krise stärken.

Kostenbelastung der Länder

Zugleich weist der Bundesrat darauf hin, dass das geplante dritte Entlastungspaket des Bundes zu hohen strukturellen Belastungen der Länder führt. Diese sehen sich zwar in der Mitverantwortung, einen angemessenen Beitrag zur Abmilderung der Folgen der hohen Energiepreise zu leisten, fordern aber eine Verständigung über die Höhe tragbarer Länderbelastungen sowie deutlichere Unterstützung durch den Bund.

Unterstützung für den Nahverkehr

Diese Gesamtverständigung zwischen Bund und Ländern müsse eine Nachfolgeregelung für das sogenannte 9-Euro-Ticket enthalten, ebenso eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel, um die Qualität des Nahverkehrs zu verbessern und auf die massiven Energiepreissteigerungen zu reagieren.

Wohngeld, Flüchtlingsunterbringung, Krankenversorgung

Der Bundesrat verlangt, dass der Bund die vollständigen Kosten für das Wohngeld übernimmt und zeitnah die außerordentlich steigenden Energie- und Sachkosten bei Krankenhäusern, Universitätskliniken sowie Pflegeeinrichtungen durch Bundeszuweisungen gegenfinanziert. Auch die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterbringung, Betreuung und Integration von geflüchteten Menschen müsse wiederaufgenommen beziehungsweise intensiviert werden. Diese Forderungen hatte der Bundesrat bereits mehrfach erhoben.

Was die Bundesregierung plant

Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, soll das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation anpassen. Weiteres Ziel ist es, Familien zu unterstützen – durch Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie durch Erhöhung des Kindergeldes.

Der Begriff der „kalten Progression“ bezeichnet den Effekt, dass eine Gehaltserhöhung aufgrund der Inflation für Bürgerinnen und Bürger zwar faktisch nicht spürbar ist, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Trotz Gehaltssteigerung erhalten sie dadurch real weniger Geld. In der Vergangenheit hatte der Bundesrat immer wieder mit eigenen Initiativen und Appellen auf dieses Problem aufmerksam gemacht.

Nächste Schritte: Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat

Die Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Oktober 2022 wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie formuliert eine so genannte Gegenäußerung dazu und legt dann beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Die dortigen Beratungen haben bereits in erster Lesung begonnen. Nachdem der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, berät der Bundesrat dann noch einmal abschließend. Das Gesetz kann nur mit seiner Zustimmung in Kraft treten.

Entlastungspaket III: Bundesrat fordert Verständigung über Kostenaufteilung

Der Bundesrat unterstützt die Pläne der Bunderegierung, Familien durch Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen zu entlasten. In seiner Stellungnahme zum geplanten Inflationsausgleichsgesetz fordert er jedoch weitere Maßnahmen, um zielgerichtet kinderreiche sowie arme oder armutsgefährdete Familien zu erreichen und sozial zu unterstützen – zum Beispiel durch Schulsozialarbeit, Mobile Jugendarbeit und Streetwork. Hierfür könnten bewährte Programme aus der Corona-Zeit schnelle Hilfe in der Fläche leisten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Krise stärken.

Kostenbelastung der Länder

Zugleich weist der Bundesrat darauf hin, dass das geplante dritte Entlastungspaket des Bundes zu hohen strukturellen Belastungen der Länder führt. Diese sehen sich zwar in der Mitverantwortung, einen angemessenen Beitrag zur Abmilderung der Folgen der hohen Energiepreise zu leisten, fordern aber eine Verständigung über die Höhe tragbarer Länderbelastungen sowie deutlichere Unterstützung durch den Bund.

Unterstützung für den Nahverkehr

Diese Gesamtverständigung zwischen Bund und Ländern müsse eine Nachfolgeregelung für das sogenannte 9-Euro-Ticket enthalten, ebenso eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel, um die Qualität des Nahverkehrs zu verbessern und auf die massiven Energiepreissteigerungen zu reagieren.

Wohngeld, Flüchtlingsunterbringung, Krankenversorgung

Der Bundesrat verlangt, dass der Bund die vollständigen Kosten für das Wohngeld übernimmt und zeitnah die außerordentlich steigenden Energie- und Sachkosten bei Krankenhäusern, Universitätskliniken sowie Pflegeeinrichtungen durch Bundeszuweisungen gegenfinanziert. Auch die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterbringung, Betreuung und Integration von geflüchteten Menschen müsse wiederaufgenommen beziehungsweise intensiviert werden. Diese Forderungen hatte der Bundesrat bereits mehrfach erhoben.

Was die Bundesregierung plant

Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, soll das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation anpassen. Weiteres Ziel ist es, Familien zu unterstützen – durch Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie durch Erhöhung des Kindergeldes.

Der Begriff der „kalten Progression“ bezeichnet den Effekt, dass eine Gehaltserhöhung aufgrund der Inflation für Bürgerinnen und Bürger zwar faktisch nicht spürbar ist, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Trotz Gehaltssteigerung erhalten sie dadurch real weniger Geld. In der Vergangenheit hatte der Bundesrat immer wieder mit eigenen Initiativen und Appellen auf dieses Problem aufmerksam gemacht.

Nächste Schritte: Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat

Die Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Oktober 2022 wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie formuliert eine so genannte Gegenäußerung dazu und legt dann beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Die dortigen Beratungen haben bereits in erster Lesung begonnen. Nachdem der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, berät der Bundesrat dann noch einmal abschließend. Das Gesetz kann nur mit seiner Zustimmung in Kraft treten.

Bundesrat wünscht weniger Bürokratie bei geplanter Wohngeldreform

Mit dem geplanten Wohngeld-Plus-Gesetz will die Bundesregierung ab 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten stärker unterstützen. In seiner am 28.Oktober 2022 beschlossenen Stellungnahme begrüßt der Bundesrat die Pläne, äußert aber auch Kritik.

Weniger Bürokratie im Vollzug

So fordert der Bundesrat die Bundesregierung unter anderem auf, gravierende und umfassende Vereinfachungen und Nachweiserleichterungen im Wohngeldrecht umzusetzen. Dabei sei auch eine schnelle und unbürokratische Vollzugslösung für pauschale Vorauszahlungen zu finden, die den Interessen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung trägt, ohne zugleich zu einer Verdoppelung des Aufwands in den Wohngeldbehörden zu führen.

Überdies bittet der Bundesrat um Prüfung mehrerer konkret benannter Maßnahmen, um das Verfahren zu entbürokratisieren.

Regierung plant tiefgreifende Reform

Mit der bisher umfangreichsten Reform des Wohngelds will die Regierung die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abfedern. Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten:

Heizkostenzuschlag

Eine dauerhafte Heizkostenkomponente soll als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen, um die Empfänger bei den Energiekosten zu entlasten. Bemessungsgrundlage des Wohngeldes ist die Bruttokaltmiete. Kosten für Heizung und Warmwasser werden bei den Belastungen bislang nicht berücksichtigt. Angesichts der sehr stark steigenden Preise für Heizenergie sei es erforderlich, auch die Heizkostenbelastungen der Haushalte im Wohngeld zu berücksichtigen, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Klimakomponente

Durch die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld erfolgt ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung. Sie soll einen über die bisherige Höchstgrenze hinausgehenden Zuschlag ermöglichen, wenn aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand die Miete erhöht wird.

Anpassung der Wohngeldformel

Überdies will die Bundesregierung die Wohngeldformel anpassen. Im Ergebnis sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten, bisher sind es rund 600.000 Haushalte.

Zudem soll sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat erhöhen.

Vorläufige Zahlung

Damit die Behörden in Einzelfällen oder bei hoher Arbeitsbelastung das erhöhte Wohngeld zügig auszahlen können, sieht der Entwurf die Möglichkeit vorläufiger Zahlungen vor.

Nächste Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Anschließend kommt das Gesetz noch einmal abschließend in den Bundesrat. Es bedarf seiner Zustimmung, um in Kraft treten zu können.

Quelle: BundesratKompakt vom 28. Oktober 2022

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