Die beiden Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose und Dietmar Grupp werden mit Ablauf des 31. Oktober 2022 in den Ruhestand treten.

Herr Dose wurde am 28. Dezember 1956 in Hameln geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Georg-August-Universität Göttingen trat er im Oktober 1986 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Während der Proberichterzeit war er bei der Staatsanwaltschaft Hannover, dem Landgericht Hannover, dem Amtsgericht Einbeck und dem Landgericht Göttingen tätig. Beim dem Amtsgericht Einbeck wurde er im August 1990 zum Richter am Amtsgericht ernannt. Von dort war Herr Dose in den Jahren 1995 bis 1997 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Im Laufe dieser Abordnung wurde er im Juli 1997 bei dem Oberlandesgericht Celle zum Richter am Oberlandesgericht befördert.

Am 10. Dezember 2003 wurde Herr Dose zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehörte seither dem XII. Zivilsenat an, der im Wesentlichen für das Familienrecht und das gewerbliche Mietrecht zuständig ist. Am 1. Juli 2009 wurde ihm der stellvertretende Vorsitz des XII. Zivilsenats übertragen und seit Januar 2011 gehörte er für diesen Senat als stellvertretendes Mitglied dem Großen Senat für Zivilsachen an. Seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof am 18. Juni 2012 leitet Herr Dose den XII. Zivilsenat als Vorsitzender. Gleichzeitig wurde er für den XII. Zivilsenat als ordentliches Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt. In der Zeit vom 19. Oktober 2016 bis Ende des Jahres 2021 war er stellvertretender Vorsitzender des Dienstgerichts des Bundes. Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit war Herr Dose von Januar 2009 bis Ende des Jahres 2020 Mitglied des Präsidiums. Seit dem 1. Dezember 2021 ist er erneut Mitglied dieses Gremiums. Dem Präsidialrat des Bundesgerichtshofs gehörte er in der Zeit von Mitte Juli 2014 bis Mitte Juli 2018 an. Neben seiner Tätigkeit am Bundesgerichtshof war Herr Dose seit dem 15. Juni 2008 stellvertretender Vorsitzender und seit dem 1. Januar 2012 Vorsitzender des Oberschiedsgerichts der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

Während seiner annährend neunzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Dose die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats maßgeblich geprägt.

Herr Grupp wurde am 13. Dezember 1956 in Ellwangen geboren. Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Februar 1985 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Während der Proberichterzeit war er zunächst bei dem Verwaltungsgericht Stuttgart tätig und im Anschluss hieran bei dem Landgericht und dem Amtsgericht Ellwangen, den Amtsgerichten Heidenheim und Neresheim sowie der Staatsanwaltschaft Ellwangen. Bei der Staatsanwaltschaft Ellwangen wurde er im März 1988 zum Staatsanwalt ernannt. Im Januar 1989 wechselte Herr Grupp als Richter am Landgericht an das Landgericht Ellwangen. Von dort wurde er in der Zeit von März 1994 bis Februar 1997 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet und hieran anschließend bis November 1997 an das Oberlandesgericht Stuttgart. Danach kehrte er an das Landgericht Ellwangen zurück, wo er im Januar 1998 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht befördert wurde.

Am 1. September 2008 wurde Herr Grupp zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und gehört seither dem IX. Zivilsenat an, der im Wesentlichen zuständig ist für Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts sowie für Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater. Im November 2016 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden des IX. Zivilsenats bestellt und gleichzeitig für diesen Senat als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen entsandt. Nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof am 2. Juli 2020 wurde ihm der Vorsitz des IX. Zivilsenats übertragen. Gleichzeitig übernahm er auch den stellvertretenden Vorsitz im Senat für Anwaltssachen, dem er bereits seit dem Jahr 2011 als Vertreter der beisitzenden Mitglieder des Bundesgerichtshofs angehört hatte, sowie den Vorsitz im Senat für Patentanwaltssachen. Für den Senat für Anwaltssachen wurde er als ordentliches Mitglied in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

Während seiner über vierzehnjährigen Zugehörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Grupp vor allem die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats maßgeblich geprägt.

Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 31. Oktober 2022

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