Angesichts der hohen Inflation und der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt setzen sich Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina und Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt für mehr Sicherheit von Mieter:innen ein. Mit dem gemeinsamen Beschlussvorschlag aus Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern beschäftigen sich die Justizminister:innen der Länder auf ihrer bevorstehenden Herbstkonferenz in Berlin.

Anna Gallina: „Die hohen Energiepreise belasten viele Menschen stark. Wenn gestiegene Betriebskosten dazu führen, dass die Forderungen aus dem Mietvertrag nicht mehr beglichen werden können, droht ihnen im schlimmsten Fall die Kündigung des Mietverhältnisses. Wir müssen gerade in diesen schwierigen Zeiten Schutzlücken für die Mieter:innen schließen.“

Jacqueline Bernhardt: „Wir müssen jetzt vorsorgen, um Mieterinnen und Mieter umfassend zu schützen. Wer innerhalb der gesetzlichen Schonfrist seine Mietschulden begleicht, sollte nicht nur vor der außerordentlichen, sondern auch vor der ordentlichen Kündigung geschützt sein.“

Laut Beschlussvorschlag soll in den Fällen, in denen Mieter:innen bei der Zahlung der Betriebskosten in Verzug geraten, das Kündigungsrecht der Vermieter:innen für einen befristeten Zeitraum beschränkt werden. Zudem sollen Mieter:innen künftig einfacher als bisher eine Kündigung wegen Zahlungsverzug abwenden können, wenn sie den offenen Betrag nachzahlen.

Gallina und Bernhardt setzen sich außerdem dafür ein, dass Mieter:innen auch bei Zeitmietverträgen und befristeten Kündigungsausschlüssen aufgrund neuer unvorhersehbarer Umstände ordentlich kündigen dürfen. Das soll für Fälle gelten, in denen den Mieter:innen die Bindung an den Mietvertrag bis zum Ablauf der Befristung unzumutbar wäre – zum Beispiel durch einen beruflich bedingten Wohnortwechsel oder finanzielle Probleme.

Darüber hinaus soll ein gesetzlicher Anspruch von Mieter:innen auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung geschaffen werden. Häufig wird bei der Anmietung einer Wohnung eine solche Bescheinigung der Vorvermieter:innen verlangt. Sie gilt bei vielen Vertragsabschlüssen als Voraussetzung. Allerdings sind Vermieter:innen zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung bisher nicht verpflichtet.

Quelle: Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, Pressemitteilung vom 1. November 2022

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