Niedersachsens Justiz nimmt die Sprenger von Geldautomaten stärker ins Visier. Dazu wird bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück eine neue Zentralstelle eingerichtet („Zentralstelle zur Bekämpfung von Geldausgabeautomatensprengungen“). Die neue Ermittler-Einheit in Osnabrück ist ab Dezember zuständig für alle Fälle von Geldautomaten-Sprengungen in ganz Niedersachsen. Damit reagiert die Justiz auf die immer häufiger vorkommenden und immer gefährlicher werdenden Sprengungen.

Justizministerin Havliza: „Die Sprengungen von Geldautomaten gehören zu den gemeingefährlichsten Taten unserer Zeit. Es grenzt an ein Wunder, dass die immer wuchtigeren Explosionen noch zu keinem Unglück geführt haben. Um die Täter zu fassen, müssen unsere Strafverfolger jetzt ihre Kräfte bündeln. Wir brauchen kompetente, gut vernetzte und hochmotivierte Ermittlungseinheiten, die ohne Weiteres in der Lage sind große Verfahren aus dem Bereich der Bandenkriminalität zu bearbeiten. In Niedersachsen werden wir häufig von Tätern heimgesucht, die aus den Niederlanden einreisen. Die Aufgaben deshalb bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück zu bündeln, liegt auf der Hand. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat zudem in jüngerer Vergangenheit in der Strafverfolgung von Automatensprengern bereits gute Erfolge erzielt.“

Warum ist eine Zentralisierung sinnvoll?

Aus Sicht der Justiz ist es wichtig, die Erkenntnisse aus möglichst vielen Sprengungen an einer Stelle zu bündeln. Dies betrifft vor allem Informationen, die nicht unmittelbar die Sprengungen und Sprenger betreffen, sondern die dahinterliegenden Strukturen. Beispiel: die organisierte Mietwagen-Szene, die hochmotorisierte Fahrzeuge über Strohfirmen und Strohmänner in Deutschland und den Niederlanden an Mitglieder aus der Sprengerszene vermietet. Dass bestimmte Autovermietungen bzw. Personen bei den Vermietungen wiederholt in Erscheinung treten, fällt oftmals nur ins Auge, wenn die Verfahren zentralisiert bearbeitet werden. Gleiches gilt für die Vertriebswege des verwendeten Sprengstoffs.

Warum Osnabrück?

Seit Januar 2019 gibt es bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung organisierter und bandenmäßig begangener Wohnungseinbruchskriminalität. Seitdem kümmert man sich hier bereits um die „Automaten-Fälle“ aus dem Landgerichtsbezirken Aurich, Oldenburg und Osnabrück (Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg). Drei große Ermittlungskomplexe wurden in Osnabrück in den letzten zwei Jahren erfolgreich geführt. Alle drei Komplexe zeichneten sich durch eine gute Zusammenarbeit mit den Niederlanden, mit Eurojust, Europol und dem Bundeskriminalamt aus. Die Kontakte sind also bereits vorhanden.

Außerdem: Es ist bekannt, dass die Täter in den allermeisten Fällen aus den Niederlanden einreisen. Die gesamte niedersächsische Grenze zu den Niederlanden verläuft im Bezirk der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Aus diesem Grund bestehen traditionell gute Kontakte zu den niederländischen Strafverfolgungsbehörden und Rechtshilfezentren.

Wie groß ist das Problem in Zahlen?

Seit dem Jahr 2015 ist die Anzahl der Sprengungen in Niedersachsen gestiegen:

Jahr
201530
201634
201723
201854
201945
202045
202155

Im Jahr 2022 sind in Niedersachsen bereits 53 Sprengungen registriert worden (Stand 1.11.2022). Es ist wahrscheinlich, dass im Jahr 2022 ein neuer Spitzenwert erreicht wird.

Was ist so gefährlich an den Sprengungen?

Die Täter verwenden größtenteils nicht mehr ein Gasgemisch, sondern einen Festsprengstoff. Dadurch werden die Taten zu einer unkalkulierbaren Gefahr. Die Explosionswucht ist größer als bei Gassprengungen und oftmals ist die Statik von betroffenen Gebäuden gefährdet oder aber diese stürzen ein – wie beispielsweise bei einer Sprengung am 7.7.2022 in Edewecht (Landkreis Ammerland). Befinden sich Wohnungen in den betroffenen Gebäuden, besteht für die Bewohner eine reale Gefahr für Leib und Leben. Aber auch Passanten sind gefährdet.

Außerdem besteht eine erhebliche Gefährdung des Straßenverkehrs durch die anschließende Flucht, bei der in den hochmotorisierten Fluchtfahrzeugen – in der Regel ohne Beleuchtung – Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 300 km/h erreicht werden.

Wo kann ich weitere Details nachlesen?

In der sog. Einrichtungs-AV. Die Verwaltungsvorschrift, in der das Verfahren geregelt ist, wird demnächst unter der Gliederungsnummer 33210 bei VORIS abrufbar.

Quelle: Niedersächsisches Justizministerium, Pressemitteilung vom 2. November 2022

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