Im Bundesjustizministerium fand am Abend des 1. November 2022 ein Symposium zum Thema „20 Jahre Völkerstrafgesetzbuch – Kampf gegen die Straflosigkeit schwerster völkerstrafrechtlicher Verbrechen“ statt.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:

„Es gilt die Herrschaft des Rechts. Davon werden wir auch unter militärischem und wirtschaftlichem Druck keine Abstriche machen. Der Neoautoritarismus hat geglaubt, dass wir Gerechtigkeit und Völkerrecht billiger Energie unterordnen würden. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Welt ist einig wie nie gegen den verbrecherischen Angriffskrieg in der Ukraine. Und das Recht arbeitet: Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs und zahlreiche Staaten – darunter Deutschland – ermitteln wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Das Recht schweigt nicht, wenn die Waffen sprechen – das ist zum zwanzigjährigen Bestehen des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs ein außerordentlich wichtiges Signal.“

Vor 20 Jahren, am 30. Juni 2002, ist das deutsche Völkerstrafgesetzbuch in Kraft getreten. Aus diesem Anlass hat das Bundesjustizministerium ein Symposium „20 Jahre Völkerstrafgesetzbuch – Kampf gegen die Straflosigkeit schwerster völkerstrafrechtlicher Verbrechen“ veranstaltet. Im Anschluss an einen Impulsvortrag von Prof. Dr. Claus Kreß sowie ein Videostatement des ukrainischen Generalstaatsanwalts Andrij Kostin diskutierte Moderator und Journalist Dr. Frank Bräutigam mit Wolfgang Kaleck (Rechtsanwalt, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights), Dr. Lars Otte (Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof als der ständige Vertreter des Generalbundesanwalts), Prof. Dr. Paulina Starski (Universitätsprofessorin, Lehrstuhl für deutsches und ausländisches Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) und Düzen Tekkal (Menschenrechtsaktivistin, Autorin, Fernsehjournalistin und Politikwissenschaftlerin): über erste Erfolge und die Bedeutung des deutschen Völkerstrafgesetzbuchs für das Völkerstrafrecht sowie über bestehende Herausforderungen des internationalen und nationalen Völkerstrafrechts, auch im Hinblick auf die derzeitigen Geschehnisse in der Ukraine.

Mit der Schaffung des Völkerstrafgesetzbuchs wurde sichergestellt, dass die deutsche Justiz unabhängig vom Tatort sämtliche Verbrechen verfolgen kann, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen. Auf Grundlage des sog. Weltrechtsprinzips können deutsche Ermittlungsbehörden dadurch neben Straftaten von nationaler Tragweite auch schwerste Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren – namentlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen –, verfolgen.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat seitdem zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Tatvorwürfen nach dem Völkerstrafgesetzbuch eingeleitet. Diese waren und sind insbesondere auf eine wachsende Zahl internationaler bzw. nicht-internationaler bewaffneter Konflikte, wie beispielsweise aktuell in der Ukraine oder in Syrien, sowie auf die terroristischen Straftaten der ausländischen Vereinigung „Islamischer Staat“ zurückzuführen. Der deutschen Justiz gelang es in den letzten Jahren, bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen eine Vorreiterrolle einzunehmen. Insbesondere die Verurteilung eines irakischen IS-Angehörigen wegen des Verbrechens des Völkermords durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie die Verurteilung zweier Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch das Oberlandesgericht Koblenz haben die Rechtsprechung im Völkerstrafrecht in historischer Weise fortgeschrieben.

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