Die bundesweiten Fallzahlen bei Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Schriften (§ 184b StGB) im Internet hat sich 2021 gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich deshalb mit Nachdruck dafür ein, dass die Ermittlerinnen und Ermittler im Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Kindesmissbrauch alles tun können, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Der Ministerrat hat deshalb die Bundesratsinitiative „Sexuellen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie u. a. bekämpfen – vom EuGH benannte Spielräume zur Speicherung von IP-Adressen zeitnah nutzen“ beschlossen.

Für die Bekämpfung schwerer und schwerster Straftaten, insbesondere von Kinderpornografie und sexuellem Kindesmissbrauch, ist insbesondere eine rasche Wiederbelebung der befristeten Speicherung von IP-Adressen notwendig. Sie sind oft der wichtigste oder sogar einzige Ermittlungsansatz, um Tätern im Internet auf die Spur zu kommen. Der Freistaat fordert deshalb die Bundesregierung auf, alle vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) eröffneten Spielräume zeitnah zu nutzen, um insbesondere IP-Adressen den Ermittlern zur Verfügung stellen zu können. Da die Ermittlungen häufig grenzüberschreitend sind und man unbedingt verhindern muss, dass Kriminelle fehlende oder besonders lockere Regelungen der Verkehrsdatenspeicherung in bestimmten Mitgliedstaaten der EU ausnutzen, will Bayern auch auf eine möglichst umfassende europäische Regelung hinwirken.

Mit der Bundesratsinitiative fordert der Freistaat vom Bund, was Ermittlungspraktiker als einzigen Weg für einen erfolgversprechenden Schutz im Internet ansehen: Die Rückverfolgbarkeit der IP-Adresse. Nur eine IP-Verkehrsdatenspeicherung macht es möglich, dass Straftaten im Internet aufgeklärt und laufender sexueller Kindesmissbrauch sofort gestoppt werden kann. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 20. September 2022 zu den deutschen Regelungen der Verkehrsdatenspeicherung klargestellt, dass zwar eine allgemeine und unterschiedslose Verkehrsdatenspeicherung nicht mit Unionsrecht vereinbar sei. Er hat aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Speicherung von IP-Adressen u. a. zur Bekämpfung schwerer Kriminalität im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässig ist, und IP-Adressen gerade bei der Verfolgung von Kinderpornografie den einzigen Ermittlungsansatz darstellen können.

Die Ampel-Koalition will statt der Verkehrsdatenspeicherung nur den sog. „Quick-Freeze“ oder „Log-in-Fallen“ erlauben. Das sind keine geeigneten Alternativen. Das „Einfrieren“ (Freeze) von Daten ist erst möglich, nachdem den Behörden eine Straftat bekannt geworden ist. Dann sind die Daten in der Regel aber längst gelöscht. Es kann auch nichts mehr eingefroren werden. Auch die „Log-in-Falle“ stellt keine echte Alternative dar, da diese voraussetzt, dass überhaupt ein Nutzerkonto bei einem bestimmten Anbieter bekannt ist, und dass der Nutzer sich auch weiterhin unter diesem Konto einloggt.

Quelle: Bayerisches Staatsregierung, Pressemitteilung vom 8. November 2022

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