Mit dem Aufruf „An das Deutsche Volk“ verkündet der Rat der Volksbeauftragten unter anderem das allgemeine aktive und passive Wahlrecht für Frauen. Das neue Reichswahlgesetz tritt am 30. November in Kraft. In Deutschland können Frauen daraufhin am 19. Januar 1919 erstmals wählen und gewählt werden.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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