Über die „Sonderbeauftragten für Sicherheit im Asylverfahren“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4275) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/4031). Danach handelt es sich bei diesen Sonderbeauftragten um „erfahrene Asylsachbearbeitende“ der jeweiligen Bamf-Außenstellen, die nach einer themenspezifischen Schulung und Durchlaufen einer einfachen Sicherheitsüberprüfung als Sonderbeauftragte bestellt werden. Sie sind den Angaben zufolge „zuständig für die Entscheidung von regulären Asylverfahren – insbesondere solche, in denen Asylausschlusstatbestände einschlägig sind“.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, sind im Bamf mit Stand 20. Oktober dieses Jahres 127 „Sonderbeauftragte Sicherheit tätig beziehungsweise eingesetzt“. Von diesen sind den Angaben zufolge 112 in den Außenstellen und die restlichen 15 in anderen Referaten tätig.

Quelle. Deutscher Bundestag, HiB Nr. 651 vom 11. November 2022

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