Durch das Bundeskriminalamt (BKA) sind laut Bundesregierung seit dem 1. Januar 2020 zirka 33.000 Löschersuchen an Online-Service-Provider versandt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4408) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4166) weiter ausführt, wird bei den Löschersuchen der Online-Service-Provider auf freiwilliger Basis um Prüfung der Löschung der mitgeteilten rechtswidrigen Inhalte gebeten. In Folge dessen trete der Online-Service-Provider in eine Prüfung ein und entscheide über eine Löschung des in Rede stehenden Inhalts. Somit stellten Löschersuchen lediglich eine Benachrichtigung an den Online-Service-Provider dar.

„Nach hiesigem Kenntnisstand wurden in über 22.000 Fällen auf Ersuchen des BKA Löschungen durch die Online-Service-Provider vorgenommen“, heißt es in der Antwort weiter. Danach erfolgt im BKA kein statistischer Nachhalt darüber, welchen Löschersuchen von Seiten der Online-Service-Provider im Einzelnen nachgekommen wurde und welchen nicht.

Zirka 32.500 der etwa 33.000 im genannten Zeitraum erfolgten Löschersuchen des BKA sind den Angaben zufolge dem Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität – Religiöse Ideologie“ zuzuordnen. Von den übrigen Löschersuchen entfallen laut Vorlage zirka 500 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität und zirka 20 auf den Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – Nicht zuzuordnen“.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 667 vom 17. November 2022

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