Am 16. November traten sowohl der Thüringer Richter- als auch der Staatsanwaltswahlausschuss in Erfurt zusammen. Beide Ausschüsse tagen in geheimer Sitzung.

Zu ihren Aufgaben gemäß Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz (ThürRiStAG) gehört die Zustimmung zu Ernennungen auf Lebenszeit sowie die Beteiligung bei der Vergabe von Beförderungsämtern. Die Mitglieder der Ausschüsse prüfen, ob ein Bewerber bzw. eine Bewerberin persönlich und fachlich für das angestrebte Amt geeignet ist.

Beide Gremien bestehen aus je zehn Mitgliedern des Thüringer Landtags sowie je fünf Richtern oder Richterinnen bzw. Staatsanwältinnen oder Staatsanwälten.

Am heutigen Mittwoch wurden im Richterwahlausschuss 12 Personen und im Staatsanwaltswahlausschuss acht Personen zur Übernahme in ein Richter- bzw. Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgestellt. Sie haben mindestens drei Jahre Dienst auf Probe absolviert. Liegt die Zustimmung des jeweiligen Wahlausschusses vor, erfolgt die Ernennung in den kommenden Monaten. Justizminister Dirk Adams (Bündnis 90/Die Grünen): „Ich freue mich, dass die Wahlausschüsse heute bei allen, die vorgestellt wurden, eine Empfehlung für die Ernennung auf Lebenszeit ausgesprochen haben. Die Lebenszeiternennungen der bislang auf Probe ernannten Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in den kommenden Monaten werden wichtige Schritte auf dem Weg zur Bewältigung des Generationswechsels in der Thüringer Justiz sein.“

Quelle: Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 16. November 2022

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