2020 haben 9.028 Studierende nach durchschnittlich 10,8 Semestern erfolgreich die Erste Juristische Prüfung absolviert. Dies stellt gegenüber dem Jahr 2019 (9.481) einen Rückgang dar, der durch die Auswirkungen der SARS-CoV-2 Pandemie bedingt sein könnte.

Mit 57,7 Prozent liegt der Anteil der Frauen dabei auf dem Niveau der vergangenen sieben Jahre (56,5 bis 58,5 Prozent). Die Bestnote „sehr gut“ wurde von 0,3 Prozent aller Geprüften erzielt.

Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es dabei jeweils deutliche Unterschiede. So variiert der Anteil der Frauen an den erfolgreichen Teilnehmenden der Prüfung zwischen 46,2 und 66,0 Prozent und die Studiendauer liegt zwischen ca. 8,9 und 14,4 Semestern.

Die Zweite Juristische Staatsprüfung wurde 2020 von insgesamt 7.818 Personen erfolgreich abgelegt. Dies entspricht, wie bereits in den Vorjahren, einem Anteil von über 85 Prozent aller Prüfungsteilnehmenden. Der Anteil der Frauen ist geringfügig auf 56,6 Prozent (2019: 55,8 Prozent) gestiegen.

Die Bestnote „sehr gut“ ist in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit 0,1 Prozent noch seltener als in der ersten Prüfung.

Das Studium der Rechtswissenschaften endet mit einer zweigeteilten Prüfung aus einem universitären und einem landeseinheitlichen staatlichen Teil. Die Prüfungsgesamtnote für die Erste Juristische Prüfung errechnet sich aus beiden Prüfungsteilen.

Um die Befähigung zum Richteramt zu erwerben, sind der erfolgreiche Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums und daran anschließend das Absolvieren des 24-monatigen juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) erforderlich. Das Referendariat wiederum wird landeseinheitlich durch die Zweite Juristische Staatsprüfung abgeschlossen.

Die Ausbildungsstatistik, die vom Bundesamt für Justiz erstellt und veröffentlicht wird, kann auf der Homepage unter www.bundesjustizamt.de/justizstatistik kostenfrei abgerufen werden.

Quelle: Bundesamt für Justiz, Pressemitteilung vom 24. November 2022

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