Zur Frage, ob die Bundestagsausschüsse künftig vermehrt öffentlich tagen sollen, haben Sachverständige am Freitag kein einheitliches Meinungsbild vermittelt. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu neun Vorschlägen aus den Fraktionen für eine Reform der Geschäftsordnung des Bundestages unterstützte Heiko Sauer, Professor für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Bonner Universität, den Vorschlag im gemeinsamen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/4331), wonach die Ausschüsse künftig beschließen sollen, ob und inwieweit sie öffentlich beraten. Bisher tagen die Ausschüsse grundsätzlich nichtöffentlich, wobei sie beschließen können, für einen bestimmten Verhandlungsgegenstand oder Teile desselben die Öffentlichkeit zuzulassen.


Dieses „moderate Koalitionsmodell“ erscheine ihm vernünftig, sagte Sauer. Noch weiter ging Bernhard W. Wegener, Professor für öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Erlangen-Nürnberg, der sich auf den Artikel 42 des Grundgesetzes stützte, wonach der Bundestag öffentlich tagt. Aus seiner Sicht gilt dies nicht nur für die Plenarsitzungen, sondern auch für die Ausschusssitzungen. „Man sollte übergehen zu einer Regelöffentlichkeit“, empfahl Wegener und fand sich in Übereinstimmung mit einem entsprechenden Antrag der Linksfraktion (20/286). Wegener lobte, dass die Koalition mit ihrem Vorschlag einen ersten Schritt in diese Richtung mache.


Dagegen zeigte sich der frühere Direktor beim Deutschen Bundestag Professor Horst Risse von der Sinnhaftigkeit nicht überzeugt: „Man sollte nicht annehmen, dass dort, wo Ausschüsse öffentlich sind, Transparenz herrscht.“ Sollte man sich trotzdem für mehr Öffentlichkeit entscheiden, so sollte diese aus Sicht Risses durch Übertragungen im Internet und nicht durch persönliche Präsenz im Sitzungssaal hergestellt werden, die auch mit Sicherheitsgefahren verbunden wäre. Auch Philipp Austermann, Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl, sprach sich dafür aus, es bei der jetzigen Regelung zu belassen. Die Ausschüsse seien heute schon teilweise ein „Mini-Plenum“. Die Landtage hätten mit der Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen keine guten Erfahrungen gemacht. Die CDU/CSU-Fraktion will in ihrem Antrag (20/4587) an der grundsätzlichen Nichtöffentlichkeit von Ausschusssitzungen festhalten.


Zweiter Schwerpunkt der Anhörung war die künftige Ausgestaltung der Regierungsbefragung, die die Koalition von 60 auf 90 Minuten verlängern und im Gegenzug die Fragestunde von 60 auf 45 Minuten verkürzen will. Die Union plädiert für eine zweistündige Regierungsbefragung und eine Verlagerung der Fragestunde in die Ausschüsse. Horst Risse trat dafür ein, der Opposition beim Fragerecht einen überproportionalen Zuschlag zu gewähren, da die Regierungsbefragung überwiegend ein Oppositionsinstrument sei und als solches auch ausgebaut werden sollte. Zwar könne auch ein Koalitionsabgeordneter kritische Fragen stellen, doch sei zu bezweifeln, dass das häufig passiere. Risse räumte ein, dass das nicht ohne eine Beeinträchtigung der formalen Gleichheit aller Abgeordneten zu erreichen sei. Zustimmung erntete er dafür bei Professor Sven Hölscheidt von der Freien Universität Berlin, Widerspruch bei Heiko Sauer, der die Regierungsbefragung nicht primär als Oppositionsinstrument einstufte. Sie müsse allen Abgeordneten gerecht werden, so Sauer. Philipp Austermann befürwortete die Vorschläge, die Regierungsbefragung offener zu gestalten, dämpfte aber Hoffnungen, damit würde sich an der Beteiligung der Öffentlichkeit etwas ändern.


Die AfD will mit ihrem Antrag (20/4568) erreichen, dass zeitliche Überschneidungen von Plenar- und Ausschusssitzungen grundsätzlich nicht mehr zulässig sein sollten. Der Sachverständige Michael Elicker, Rechtsprofessor an der Universität des Saarlandes hielt solche Überschneidungen für problematisch, da Abgeordnete die Pflicht hätten, an Gesetzesberatungen teilzunehmen, um Entscheidungen treffen zu können. Sven Hölscheidt blieb bei seiner Einschätzung, dass ein Verzicht auf Sitzungsüberschneidungen der Funktionsfähigkeit des Bundestages zuwiderlaufen würde und damit verfassungswidrig wäre.
Gegenstand der Anhörung waren Anträge der Koalitionsfraktionen (20/4331), der CDU/CSU-Fraktion (20/4587), der AfD-Fraktion (20/4568), der Linken (20/286, 20/1728, 20/1732, 20/1735) sowie zwei Ausschussanträge der AfD.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 688 vom 25. November 2022

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