Das Landgericht Dortmund hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen.


Nach den Urteilsfeststellungen wollte der zur Tatzeit heranwachsende Angeklagte mehrere Menschen töten, um als Serienmörder zu gelten. Am 22. März 2021 entschloss er sich, eine erste Tötungstat zu begehen, und hielt zu diesem Zweck in einem Waldgebiet in Dortmund nach einer unbegleiteten Person Ausschau. Dabei sah er den ihm unbekannten Nebenkläger, der von seinem Fahrrad abgestiegen war, rauchte und auf sein Smartphone schaute. Der Angeklagte erkannte in dem Nebenkläger ein geeignetes Tatopfer, näherte sich ihm und versetzte ihm überraschend zwei Messerstiche. Dem hierdurch lebensgefährlich verletzten Nebenkläger gelang es zu flüchten. Sein Leben konnte durch eine Notoperation gerettet werden.


Die Überprüfung des Urteils hat keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.


Vorinstanz:
LG Dortmund – Urteil vom 18. Februar 2022 – 31 KLs – 400 Js 137/21 – 19/21

Beschluss vom 8. November 2022 – 4 StR 402/22

Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung vom 25. November 2022

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