Die Generalstaatanwaltschaft Frankfurt am Main -Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT)- hat beim Landgericht Fulda Anklage gegen einen 47-jährigen Angeschuldigte aus Göttingen unter anderem wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen erhoben. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, in der Zeit von Januar 1998 bis Dezember 2021 an mehreren Orten in Nord- und Osthessen Kinder und Jugendliche (schwer) sexuell missbraucht zu haben.


Die Ermittlungen resultierten aus einem Hinweis des U.S.-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children („NCMEC“), wodurch der Angeschuldigte in Verdacht geriet, kinderpornographische Dateien an Dritte weitergegeben zu haben.


Bei der Auswertung der im Rahmen einer Durchsuchung der Wohnung des Angeschuldigten sichergestellten Datenträger konnten Dateien aufgefunden werden, die den Verdacht des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen gegen den Angeschuldigten begründeten.


Durch aufwändige Ermittlungen der ZIT und der BAO FOKUS der Hessischen Polizei konnten über 100 mutmaßliche Missbrauchstaten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen konkretisiert werden. Die Anklageschrift legt dem Angeschuldigten in diesem Zusammenhang 64 Taten zum Nachteil von Kindern und 35 Taten zum Nachteil von Jugendlichen sowie weitere 15 Taten im Zusammenhang mit dem Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte zur Last.


Der Angeschuldigte befindet sich aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Bad Hersfeld seit Januar 2022 in Untersuchungshaft.


Das Landgericht Fulda hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden, weswegen noch keine Termine für eine Hauptverhandlung feststehen.

Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 28. November 2022

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