Gegen eine 53-Jährige, die am 30. Oktober in der Alten Nationalgalerie ein Gemälde mit Kunstblut bespritzt und dadurch beschädigt haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage wegen gemeinschädlicher und einfacher Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Tiergarten erhoben.


Gegen 15.50 Uhr am Tattag soll die Angeschuldigte, die unmittelbar nach der Tat vorläufig festgenommen wurde und sich seit dem Folgetag aufgrund ihrer Wohnsitzlosigkeit in Unter-suchungshaft befindet, im Ausstellungsraum der französischen Impressionisten eine Flasche Kunstblut über das Gemälde „Clown“ von Henri de Toulouse-Lautrec, den Rahmen, die Wandbespannung und auf das Parkett gespritzt haben. Anschließend soll sie sich mit Sekundenkleber neben dem Gemälde festgeklebt haben. Das Gemälde selbst war durch eine Glasscheibe geschützt. Die Kosten für Reinigung und Wiederherstellung von Rahmen, Parkett und Wandbespannung werden gleichwohl auf mindestens 100.000 Euro geschätzt.


Anhaltspunkte für einen Zusammenhang zwischen der Angeschuldigten und den Klimaaktivist:innen der „Letzten Generation“ liegen nicht vor.

Quelle: Staatsanwaltschaft Berlin, Pressemitteilung vom 29. November 2022

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