Das Staatsschutzverfahren gegen die deutsche Staatsangehörige R. ist beendet. Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Staatsschutzsenat) verkündete heute, am 8. Dezember 2022, unter Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Bachler das Urteil.

Der Senat hat die Angeklagte wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Angeklagte bleibt weiter in Haft. Der Senat hat mit heute verkündetem Beschluss die Fortdauer der Untersuchungshaft der Angeklagten nach Maßgabe ihrer heutigen Verurteilung angeordnet.

Die Hauptverhandlung begann am 20. Oktober 2022 und endete mit der heutigen Urteilsverkündung am zehnten Verhandlungstag. Die Verhandlung und auch die Urteilsverkündung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil die Angeklagte zu einem Teil der Tatzeit noch Jugendliche war.

In den Schlussvorträgen beantragte der Generalbundesanwalt für die Angeklagte eine Einheitsjugendstrafe von vier Jahren. Die Verteidigung beantragte, die Angeklagte freizusprechen, hilfsweise unter Aufhebung des Haftbefehls zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe zu verurteilen.

Folgendes wurde der Angeklagten zur Last gelegt:

Emilie R. ist seit 2013 Anhängerin des Salafismus. Im Juni 2014 ging sie nach islamischem Ritus die Ehe mit einem gleichgesinnten Mann ein. Beide reisten im Juli 2014 von Deutschland über die Türkei nach Syrien aus und schlossen sich dort in der Folgezeit der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Während der Ehemann Dienste in verschiedenen Kampfeinheiten der Organisation versah, sorgte die Angeschuldigte für den Haushalt und die gemeinsamen Kinder. Hierfür erhielt die Familie Alimentierungen vom IS. Mit ihrem Ehemann trainierte Emilie R. den Gebrauch von Schusswaffen, um nötigenfalls selbst aktiv für den IS kämpfen zu können. Gegenüber anderen Vereinigungsmitgliedern erklärte sich das Paar bereit, in Deutschland einen Selbstmordanschlag zu begehen. Das Vorhaben wurde aber letztlich nicht weiterverfolgt. Zudem warb Emilie R. im Internet für den IS. Insbesondere bemühte sie sich darum, Mädchen und Frauen in Deutschland zu einer Ausreise nach Syrien zu bewegen. Dazu erteilte die Angeschuldigte Ratschläge, wie eine solche Ausreise sowie eine Heirat mit IS-Kämpfern zu bewerkstelligen sei.

Emilie R. befand sich seit Anfang 2019 in Gefangenschaft bei kurdischen Kräften in Syrien. Im Zuge ihrer Wiedereinreise nach Deutschland wurde sie am 31. März 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft

Die Strafe für R. richtet sich nach dem Jugendstrafrecht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte sowie der Generalbundesanwalt können dagegen Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, Pressemitteilung vom 8. Dezember 2022

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