Die amtliche Verkündung von Gesetzen auf Bundesebene soll künftig elektronisch erfolgen. Bisher erfolgt die Verkündung von Bundesgesetzen sowie einem Teil der Rechtsverordnungen im gedruckten Bundesgesetzblatt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens (20/3068) sieht dazu vor, ein neues „Gesetz über die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen und über Bekanntmachungen“ (Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetz – VkBkmG) zu schaffen. Danach soll künftig das Bundesgesetzblatt Verkündungsorgan des Bundes für alle Gesetze und Rechtsverordnungen sein. Die bisher mögliche elektronische Verkündung von Rechtsverordnungen im Bundesanzeiger entfällt damit. Der Gesetzentwurf sieht zudem zahlreiche Folgeänderungen vor.

Gegenüber der papiergebundenen Ausgabe habe die elektronische Ausgabe die Vorteile, dass der Ausgabeprozess beschleunigt, der Zugang zum Bundesgesetzblatt verbessert und Ressourcen gespart würden, begründet die Bundesregierung. Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Gesetzentwurf von einer Verfassungsänderung abhänge, die als separater Gesetzentwurf (20/2729) vorliegt.

Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme eine Änderung im Entwurf des VkBkmG hinsichtlich der technischen Umsetzung nachträglicher Löschungen personenbezogener Daten und der notwendigen Siegelung der konkreten PDF-Datei vor. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die vom Bundesrat vorgeschlagene Ergänzung des Entwurfstextes als nicht notwendig ab.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 426 vom 25. August 2022

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