Im Bereich des Staatsschutzes erwartet das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) ein intensives neues Jahr:

Das bereits seit knapp zwei Jahren geführte Verfahren gegen den Alaa M. u.a. wegen des Vorwurfs der Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird 2024 im dritten Jahr fortgeführt. Der Angeklagte soll als Assistenzarzt in Syrien in 18 Fällen Folterungen an Zivilisten vorgenommen zu haben. Die Hauptverhandlung wird voraussichtlich bis Ende 2024 dauern. Bereits jetzt wurden 109 Sitzungstage durchgeführt. Das erst am 15.12.2023 begonnene Verfahren gegen Deniz B. u.a. wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung („IS“) wird im ersten Quartal ebenfalls fortgesetzt.

Im Verfahren gegen Nadja R. u.a. wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung am „IS“ soll am 24.1.2024 ein Urteil verkündet werden. Auch das Verfahren gegen Ali Ö. u.a. wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der ausländischen terroristischen Vereinigung „PKK“ könnte im ersten Quartal 2024 nach derzeitigem Stand zu Ende geführt werden können.

Im sog. Zwischenverfahren befindet sich das Verfahren gegen 10 Angeschuldigte, denen gem. Anklage des Generalbundesanwalts vom 11.12.2023 u.a. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen wird. Die Vereinigung soll der sog. Reichsbürger- und Selbstverwalterszene sowie der QAnon-Ideologie zuzurechnen sein. Eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage soll nach gegenwärtiger Planung im ersten Halbjahr 2024 ergehen.

Ein weiteres Zwischenverfahren betrifft den Antrag der Bundesanwaltschaft zur Eröffnung eines selbständigen Einziehungsverfahrens. Im Rahmen dieses Verfahrens soll wegen eines nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbaren versuchten Embargo-Verstoßes das Kontoguthaben eines russischen Finanzinstituts bei einer Bank in Frankfurt am Main in Höhe von mehr als 720 Mio. € eingezogen werden. Eine Entscheidung über die Zulassung des Antrags zur Eröffnung eines selbständigen Einziehungsverfahrens könnte nach heutigem Stand im ersten Quartal 2024 erfolgen.

Weitere zwei Anklagen der Generalstaatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung („IS“) befinden sich ebenfalls im Zwischenverfahren. Die zwei Angeschuldigten befinden sich nicht in Haft. Die Entscheidungen über die jeweilige Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung werden nach gegenwärtigem Stand im ersten Halbjahr ergehen.

(c) OLG Frankfurt am Main, 27.12.2023

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