Zwischen dem Hessischen Ministerium der Justiz und dem erweiterten Hauptpersonalrat wurde am 20. Dezember 2022 eine Rahmen-Dienstvereinbarung über die Einführung der elektronischen Akte bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Hessen geschlossen. Diese regelt die Rechte und Pflichten der Justizbeschäftigten bei der Einführung der elektronischen Akte. In einem weiteren Schritt hat der erweiterte Hauptpersonalrat am 13. Januar 2023 auf Grundlage dieser Rahmen-Dienstvereinbarung der zeitnahen Einführung der elektronischen Akte in landgerichtlichen Zivilverfahren und bei den Sozialgerichten in Hessen zugestimmt.

Justizstaatssekretärin Tanja Eichner erklärte: „Die Einführung der elektronischen Akte schreitet voran. Gemeinsam mit den Personalvertretungsgremien haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht. Die Zustimmung des erweiterten Hauptpersonalrats zur Einführung der elektronischen Akte in landgerichtlichen Zivilverfahren und in Verfahren bei den Sozialgerichten zeigt, dass die elektronische Akte von den Justizbeschäftigten unterstützt und mitgetragen wird.

Besonders wichtig war mir dabei, dass auch die Rechte der Anwenderinnen und Anwender klar bestimmt werden. Es ist von überragender Bedeutung, alle Beschäftigten bei der Einführung der elektronischen Akte mitzunehmen und deren Erfahrungen in die weitere Optimierung der Soft- und Hardware einfließen zu lassen. Dem um die Bezirksrichterräte erweiterten Hauptpersonalrat danke ich für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit bei der Verhandlung der Dienstvereinbarung sowie bei der Vorbereitung der unmittelbar bevorstehenden Umstellung auf die elektronische Akte bei den hessischen Land- und Sozialgerichten.“

Die elektronische Akte wird seit 2018 in Zivilsachen bei dem Landgericht Limburg a. d. Lahn und seit 2021 bei dem Sozialgericht Kassel pilotiert. Nach den Erfahrungen beider Gerichte hat sich die elektronische Akte als zuverlässig, technisch stabil sowie anwenderfreundlich und praxisgerecht erwiesen. Vor diesem Hintergrund wird aktuell im Einvernehmen mit dem Personal- und Richtervertretungsgremium die Umstellung auf die elektronische Akte in allen landgerichtlichen Zivilsachen und in den Verfahren der Sozialgerichte in den hessischen Gerichten vorbereitet und organisiert. Bei den beiden Pilotgerichten Limburg a. d. Lahn und dem Sozialgericht Kassel wird – ebenfalls im Einvernehmen mit dem Gremium – die Pilotierung zum 1. Februar 2023 beendet und ab diesem Zeitpunkt auf die führende elektronische Akte umgestellt. Für neue Gerichtsverfahren wird dort eine Papierakte dann nicht mehr mitgeführt.

Am 20. Dezember 2022 wurde zudem zwischen dem Hessischen Ministerium der Justiz und dem erweiterten Hauptpersonalrat eine Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit unterzeichnet. Mit dieser wird eine flexible Arbeitsgestaltung durch den Einsatz des mobilen Arbeitens in der hessischen Justiz ermöglicht.

„Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, sowohl die Dienstvereinbarung zur elektronischen Akte als auch die Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten abzuschließen. Denn beide Themen stehen in einem engen Zusammenhang: Die fortschreitende Einführung der E-Akte ermöglicht es den Justizbeschäftigten zunehmend, von zu Hause aus zu arbeiten und damit Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Dies steigert die Attraktivität der hessischen Justiz für die Beschäftigten und ist ein wichtiger Baustein, damit die Hessische Justiz im Wettbewerb um die besten Fachkräfte bestehen kann. Ich bedanke mich auch vor diesem Hintergrund bei allen Kolleginnen und Kollegen für ihre Mitwirkung und ihr Engagement“, erklärte Staatssekretärin Tanja Eichner abschließend.

Quelle: Hessisches Ministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 17. Januar 2023

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