Im Jahr 2022 waren 69 % der Mütter minderjähriger Kinder erwerbstätig. Gegenüber dem Jahr 2005 hat die Erwerbstätigenquote von Müttern damit von 60 % um rund 9 Prozentpunkte zugelegt. Wie das Statistische Bundesamt auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, stieg die Erwerbstätigkeit von Vätern im selben Zeitraum von 88 % auf 92 % weniger stark. Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist damit sowohl die Erwerbstätigkeit von Müttern als auch die Erwerbstätigkeit von Vätern gestiegen. 

Die größten Unterschiede in der Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern finden sich bei den Eltern jüngerer Kinder: Ist das jüngste Kind im Haushalt weniger als ein Jahr alt, so war 2022 nur rund jede achte Mutter erwerbstätig (13 %), im Vergleich zu 87 % der Väter. Bei Kindern im Alter von zwei bis unter drei Jahren waren 64 % der Mütter und 92 % der Väter erwerbstätig. Während sich die Erwerbstätigkeit von Vätern je nach Alter des Kindes lediglich zwischen 87 % und 93 % bewegte, stieg sie bei Müttern mit zunehmendem Alter des jüngsten Kindes deutlich stärker an.

Am deutlichsten fällt der Anstieg der Erwerbstätigkeit von Müttern im Zeitraum von 2005 bis 2022 aus, wenn das jüngste Kind im Alter von einem bis zwei oder drei bis sechs Jahren (+ 16 Prozentpunkte) oder von zwei bis drei Jahren (+ 24 Prozentpunkte) war. Bei einem jüngsten Kind ab sechs Jahren fiel der Anstieg moderater aus (+ 8 bis 13 Prozentpunkte). Es liegt nahe, dass der Ausbau der Kinderbetreuung zu dieser Entwicklung beigetragen hat. Angesichts der Zielsetzung des Elterngelds, Väter stärker an der Betreuung der Kinder zu beteiligen, ist es bemerkenswert, dass die Erwerbstätigenquote auch bei den Vätern mit kleinen Kindern gestiegen ist – wenngleich deutlich geringer als bei den Müttern. 

Bei zwei Dritteln der Elternpaare waren beide Elternteile erwerbstätig 

Bei 66 % aller gemischtgeschlechtlichen Paare mit minderjährigen Kindern waren im Jahr 2022 beide Elternteile erwerbstätig. Bei weiteren 26 % der Paare war nur der Vater erwerbstätig, bei rund 3 % nur die Mutter. Im Jahr 2005 waren noch bei 54 % der Elternpaare beide Partner erwerbstätig. Der Anteil der Paare, bei denen nur der Vater erwerbstätig war, lag 2005 bei 34 %, während in 5 % der Haushalte nur die Mutter erwerbstätig war. 

Väter arbeiten nach wie vor meist in Vollzeit, Mütter in Teilzeit

Betrachtet man nur die gemischtgeschlechtlichen Elternpaare, bei denen sowohl die Mutter als auch der Vater erwerbstätig sind, so war im Jahr 2022 bei 65 % der Paare der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit tätig. Bei dieser Konstellation sind zwar beide Elternteile erwerbstätig, doch trägt meist der Vater weiter den Hauptteil des Einkommens bei. Bei 27 % der Paare mit minderjährigen Kindern arbeiteten sowohl der Vater als auch die Mutter in Vollzeit und bei 5 % beide in Teilzeit. Bei lediglich 2 % der erwerbstätigen Elternpaare arbeitete die Mutter in Vollzeit und der Vater in Teilzeit.

Seit dem Jahr 2005 gab es bei der Aufteilung der Erwerbsarbeit nur geringe Veränderungen: Im Jahr 2005 betrug der Anteil der Paare, bei denen der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit tätig war, noch 69 % und lag damit um vier Prozentpunkte höher als 2022. Während der Anteil von Paaren mit zwei Elternteilen in Teilzeit von 2 % auf 5 % zugenommen hat, blieb der Anteil der Elternpaare mit zwei vollzeitbeschäftigten Elternpaaren nahezu unverändert.

(c) Statistisches Bundesamt, 16.08.2023

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